Erneut Narkolepsie nach Schweinegrippeimpfung anerkannt

Auch wenn die Verabreichung der Schweinegrippeimpfung schon 15 Jahre zurückliegt, so haben wir es geschafft außergerichtlich die Narkolepsie als Impfschaden anerkannt zu bekommen.

Unsere Mandantin war bei Verabreichung der Schweinegrippeimpfung im November 2009 10 Jahre alt. Erste Tagesmüdigkeitszeichen, Abgeschlagenheit und Konzentrationsstörungen traten im Jahr 2012 auf. Die Tagesmüdigkeit war so gravierend, dass sich unsere Mandantin nach dem Schulunterricht sofort hinlegen musste. Es stellte sich eine unstillbare Müdigkeit mit Einschlafattacken bei monotonen Handlungen – wie das Verlesen längerer Texte in der Schule – ein.

Zunächst wurde die Erkrankung ärztlicherseits nicht erkannt. Die Erkrankung war auch in Ärztekreisen relativ unbekannt. Selbst ein Schlafmediziner schob 2016 die Symptomatik auf Eisenmangel und auf die Pubertät. Eine weitere Abklärung der Symptomatik – trotz intensiver Ausprägung – erfolgte ausdrücklich nicht.

Erst 2017 wurde die Erkrankung „Narkolepsie“ in einem anderen Schlaflabor diagnostiziert.

Im Jahr 2020 traten Kataplexien hinzu, so dass das Vollbild der Narkolepsie Typ 1 vorlag.

Der Antrag auf Anerkennung des Impfschadens wurde im Dezember 2021 gestellt. Zunächst wurde mit Bescheid im Juni 2022 abgelehnt.

Wir legten daraufhin Widerspruch ein und es erfolgte im März 2024 Abhilfe.

Der Impfschaden wurde anerkannt und sofort ein GdS von 70 gewährt.

Das Auftreten der Narkolepsie nach der Schweinegrippeimpfung wurde zunächst von dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als nicht wahrscheinlich angesehen. Im Laufe der Zeit änderte das PEI seine Auffassung aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Auch das zeitliche Fenster, ab wann ein kausaler Zusammenhang vereinbar ist, erweiterte sich.

Wir können nur raten, durchzuhalten und an Ihren Ansprüchen auf Anerkennung Ihres Impfschadens festzuhalten.


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