Mit Antrag vom Mai 2021 stellte unsere Mandantschaft den Antrag auf die Anerkennung ihres Impfschadens infolge der Vektorimpfung. Im Antrag wurde unter impfbedingten Gesundheitsstörungen „Schlaganfall rechts und links, Mediainfarkt mit Sprachstörung“ angegeben.

Mit Bescheid von September 2021 wurde die Gewährung von Beschädigtenleistungen mit der Begründung abgelehnt, dass die ersten Symptome und der Hirnarterienverschluss bereits nach wenigen Stunden auftraten. Der Zeitabstand sei zu kurz. Das Zeitfenster betrage 4 – 16 Tage. Daher sei eine Impfnebenwirkung nicht wahrscheinlich.

Hiergegen legten wir Widerspruch ein.

Die unerwünschten Impfnebenwirkungen setzten – wie bereits ausgeführt – postvakzinal nach 9 Stunden ein:

  • Passagere Arm- und Beinparesen für ca. 15 Minuten und
  • Sprachstörungen im Verlauf nach Schlaganfall rechts und Mediainfarkt links.

Der kurze Zeitabstand spricht gerade für einen Impfschaden. Das Auftreten der Symptome ist mit der Reaktion des Soforttyps einer Überempfindlichkeitsreaktion vereinbar. Eine solche Reaktion kann von einer Gerinnungsaktivierung begleitet sein, die das Entstehen von Gefäßverschlüssen begünstigen können.

Im Juli 2025 erfolgte sodann der Abhilfebescheid.

Folgende Gesundheitsstörungen wurden als Impfschaden mit Wahrscheinlichkeit festgestellt:

  • Hirnparemchymnarbe links nach beidseitigem Mediainfarkt mit Beeinträchtigung des rechten Armes und phonematischer Sprechstörung.

In dem zugrunde liegenden Gutachten wurde darauf verwiesen, dass die Fachinformation des Vektorimpfstoffes in der aktuellen Version von September 2023 „Thrombose mit Thrombozytopenie“ enthalte und damit ebenfalls die Fallberichte der arteriellen Thrombose einschließe.

Das PEI präzisiert in seinem Sachstandsbericht von März 2023, dass insgesamt 205 Verdachtsfälle eines TTS gemeldet wurden, zumeist mit ungewöhnlicher Lokalisation, wie zerebrale Sinusvenenthrombosen oder Thrombosen im Splanchnikusgebiet, oder seltener tiefe Beinvenenthrombosen, Lungenembolien oder arterielle Thrombosen, wie Schlaganfall und Herzinfarkt.

Über die Höhe des GdS streiten wir noch.


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