Impf- und Medizinrecht

Wir sind erfahrene Experten auf dem Gebiet des Impfrechts sowie im Medizinrecht. Mit Ihren medizinischen Rechtsfragen sind Sie bei uns in den besten Händen. Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie bei jeglichen rechtlichen Belangen, die sich aus den unterschiedlichsten medizinischen Themen ergeben. Um das Optimum für Sie zu erreichen, verfügen wir über einen eigenen Gutachterpool. Dieser besteht aus bundesweit anerkannten, erfahrenen und kompetenten Gutachtern, denen wir unser vollstes Vertrauen schenken.

Die vermeintlichen Behandlungs- und Aufklärungsfehler, die den Landesärztekammern jährlich gemeldet werden, steigen mit jedem Jahr weiter an. Personalmangel und Einsparungen im Gesundheitssystem führen zu Überlastung und Überforderung, was für Patienten schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben kann. Im Fall des Falles unterstützen wir Sie dabei, Ihre rechtlichen Forderungen zur Kompensation entstandener Schäden durchzusetzen.

Vorgehen bei Verdacht auf Impfschaden oder Behandlungsfehler

Seit mehr als 25 Jahren vertreten wir Impfgeschädigte, aufgrund dieser sind wir im gesamten Bundesgebiet tätig. Weit vor Covid-19 und dem Ausbruch der Schweinegrippe haben wir uns auf Impfrecht (mittlerweile mit eigenem Gutachterpool) spezialisiert. Aufgrund der Vielzahl der betreuten Mandanten mit Impfschäden verfügen wir über eine entsprechende Fallsammlung. Wir sind für Sie da, wenn Sie einen Zusammenhang zwischen einer Impfung und einem gesundheitlichen Schaden vermuten. Wir geben Ihnen gerne eine erste, kostenlose Einschätzung zu Ihrem Impfschaden.

Im Fall eines Impfschadens können grundsätzlich drei Ansprüche bestehen:
 
Gegenüber dem Staat können Ansprüche auf Anerkennung des Impfschadens nach § 24 SGB XIV (früher §§ 60, 61 Infektionsschutzgesetz) geltend gemacht werden. Vorliegend ist insbesondere bei Post-Vac die „Kann-Versorgung“ zu prüfen, die eine niedrigere Beweisschwelle hat. Bei Anerkennung werden öffentliche Entschädigungszahlungen gewährt, die unter anderem eine monatliche Entschädigungszahlung (früher: Grund- und Ausgleichsrente) und einen Berufsschadensausgleichs umfassen können.
 
Zudem können unter bestimmten Umständen Ansprüche nach § 84 Arzneimittelgesetz (AMG) gegenüber den Pharmakonzernen bestehen, mit der Folge der Leistung von Schadensersatz und Schmerzensgeld.
 
Schließlich kann im Falle von Aufklärungs- oder Behandlungsfehlern auch eine Haftung des impfenden Arztes bzw. der impfenden Institution bestehen.
 
Die Ansprüche sind unabhängig voneinander und können auch nebeneinander geltend gemacht werden. Die Ansprüche gegen die Pharmakonzerne und wegen Behandlungs-/Aufklärungsfehlern sind an Verjährungsfristen gebunden.


  1. Sofort mit uns Kontakt aufnehmen
    Warten Sie nicht länger, sondern nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf, damit wir die entsprechenden Beweise sichern können und alle Fristen eingehalten werden.
  2. Weiteren Arzt aufsuchen
    In den meisten Fällen ist eine entsprechende Beweissicherung nötig. Dies kann in vollem Umfang meist nur durch einen Arzt erfolgen. Sie können mit uns gerne die Wahl des Arztes besprechen. 
  3. Weitere Schritte festlegen
    Sind erstmal die Schäden dokumentiert und es ist abzusehen, welche Schäden bei Ihnen entstanden sind, können wir die weiteren Schritte mit Ihnen besprechen.

Mehr als 25 Jahre Erfahrung und eine der führenden Experten für Impf- und Medizinrecht.

Anja Dornhoff

Rechtsanwältin